Die Marke Ihres Lieblingssportschuhs, der Name eines Getränkes, das Design einer Tasse, das Modell eines Autos, eine neue Software, eine literarische Geschichte, ein Lied oder ein Kunstwerk. Geistiges Eigentum ist überall, auch wenn dies im digitalen Zeitalter und der ständigen Verfügbarkeit von Informationen wohl zur Selbstverständlichkeit wurde. Aber auch hinter jedem YouTube-Video, Website oder Blogbeitrag steckt eigentlich geistiges Eigentum.
Machen wir ein Beispiel: Max, ein leidenschaftlicher Freizeit-Bäcker, hat einen Blog, auf welchem er seine Backkünste teilt. Hier gibt er Tipps, Tricks und Ideen preis, wie das Brot beispielsweise eine knusprige Rinde bekommt oder wie der Teig vorher gefalten werden muss, sodass er schön luftig wird. Das Wissen, also die mentale Schöpfung, das Max zwar in seinen Blogbeiträgen mit seiner Community teilt, “gehört“ aber eigentlich immer noch Max. Da seine Ideen nicht in die Hände genommen werden können, handelt es sich um ein immaterielles Gut, das eben unter das geistige Eigentum fällt.
Unter dem Begriff des geistigen Eigentums (auf Englisch: intellectual property) wird “das immaterielle vermögenswerte, aneignungsfähige Resultat, das durch kreative intellektuelle Leistung entsteht“ (siehe Wirtschaftslexikon) verstanden. Es handelt sich dabei um geistige Prozesse, wie zum Beispiel Spielen, Lesen, Lernen, Forschen, Experimentieren oder alle Art von Kommunikationsvorgängen sowie Schlussfolgerungen. Daraus lässt sich schliessen, das geistiges Eigentum keineswegs immer bewusst entsteht, wie das jetzt bei Max der Fall ist, sondern es kann auch zufällig entstehen.
Geistiges Eigentum, wie eben beispielsweise Designs, Logos oder Ideen können von grossem Wert sein. Schliesslich zeichnet sich ein Unternehmen (ob gross oder klein) oder eben auch Max in unserem Beispiel dadurch aus.
Geistiges Eigentum als zentraler und strategischer Wettbewerbstreiber ist aber auch grosser Nachahmungsgefahr ausgesetzt. Es wird von unbefugten Dritten kopiert bzw. widerrechtlich angeeignet und teilweise sogar als „eigen“ ausgegeben. Dies ist besonders ärgerlich, weil darin ja viel Arbeitsaufwand und Herzblut steckt. Hilfreiche Tipps, wie Sie geistiges Eigentum schützen können erhalten Sie beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum.
Bei eduGames wird die Thematik folgendermassen berücksichtigt:
Sie haben die Möglichkeit bei jeder Frage von Neuem zu entscheiden, ob Sie sie “veröffentlichen“ möchten, sodass jede*r Dozierende der Schule Ihre Frage sehen kann.
Des weiteren können Sie entscheiden, ob Sie ein ganzes Quiz veröffentlichen wollen. In diesem Fall schicken Sie das Quiz an Ihre Schule. Sie entscheidet dann, ob es auf der entsprechenden Schul-Startseite von eduGames als “PubliQuiz“ publiziert wird.
Sie haben also die volle Kontrolle bzw. komplette Freiheit, wer Ihre Fragen und Quizzes sehen darf. Ganz nach dem Motto: Alles kann, nichts muss.
Übrigens: Eine bereits veröffentlichte Frage oder Quiz können Sie jederzeit wieder in den Privat-Modus setzen, sodass von diesem Zeitpunkt an nur Sie sie sehen und verwenden können. Falls ein andere Dozent bzw. eine andere Dozentin diese Frage bereits vorher modifiziert oder in ein Quiz eingebaut hat, bleibt diese natürlich beim entsprechenden Dozierenden bestehen. Diese Berechtigung kann nicht rückwirkend entzogen werden.
Möchten Sie eine umfassende Beratung, nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/geistiges-eigentum-53871 (Abgerufen: 8.6.2021).